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Termine und Fristen

  • Sie könnnen dem Fachvorsitzenden des Promotionsausschusses Prüfer (neben Ihrem Betreuer je ein Experimentalphysiker und ein Theoretiker) vorschlagen. Der Fachvorsitzende bestellt gem. § 10 (2) die Prüfungskommission für die mündliche Prüfung.

    Dazu bitte das Formblatt mit Ihrer Prüferwahl vor Anberaumung Ihrer mündlichen Promotionsprüfung dem Prüfungsamt vorlegen!

 

  • Sobald der Fachvorsitzende die Prüfer festgelegt hat erhalten Sie per Mail die Namen Ihrer Prüfer und können einen Prüfungstermin anberaumen.

 

  • Die Bewerbungsunterlagen und die Dissertation sind spätestens zwei Monate (§ 9 Abs. 4 PromO) vor dem mündlichen Prüfungstermin beim Prüfungsamt abzugeben.

 

Sollten Sie die Abgabefrist nicht einhalten, muss der mündliche Prüfungstermin eventuell verschoben werden.
 

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