Termine und Fristen
- Sie könnnen dem Fachvorsitzenden des Promotionsausschusses Prüfer (neben Ihrem Betreuer je ein Experimentalphysiker und ein Theoretiker) vorschlagen. Der Fachvorsitzende bestellt gem. § 10 (2) die Prüfungskommission für die mündliche Prüfung.
Dazu bitte das Formblatt mit Ihrer Prüferwahl vor Anberaumung Ihrer mündlichen Promotionsprüfung dem Prüfungsamt vorlegen!
- Sobald der Fachvorsitzende die Prüfer festgelegt hat erhalten Sie per Mail die Namen Ihrer Prüfer und können einen Prüfungstermin anberaumen.
- Die Bewerbungsunterlagen und die Dissertation sind spätestens zwei Monate (§ 9 Abs. 4 PromO) vor dem mündlichen Prüfungstermin beim Prüfungsamt abzugeben.
Sollten Sie die Abgabefrist nicht einhalten, muss der mündliche Prüfungstermin eventuell verschoben werden.