Physiklabor für Fortgeschrittene - ERASMUS und Annerkennung von Leistungen
Durchführung des FP in Freiburg bei Beurlaubung (ERASMUS)
Student/inn/en müssen bei Durchführung des FP in Freiburg in allen Semestern, über die sich das FP erstreckt, in Freiburg eingeschrieben sein. Bei Durchführung des FPs in der vorlesungsfreien Zeit im Frühjahr (Herbst) betrifft dies das Wintersemester/Sommersemester (Sommersemester/Wintersemester) vor/nach der vorlesungsfreien Zeit.
Zeiträume der Auslandssemester können mit dem Durchführungszeitraum des FP kollidieren. Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte frühzeitig an uns (fp@physik.uni-freiburg.de), um mögliche Lösungen zu diskutieren.
Anerkennung von an auswärtigen Instituten erbrachten Praktikumsleistungen
Praktikumsleistungen von externen Einrichtungen, auch im Ausland, können in Freiburg als äquivalente Leistungen für FP I/II anerkannt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu zählen u. a. ein vergleichbarer Umfang, Vorlagen zur Versuchsdurchführung, bewertete Protokolle und eine Bescheinigung mit Angaben zur Dauer und Bewertung der Leistungen.
Einzelne Versuche können ebenfalls angerechnet werden, wobei die Schwerpunkte Atomphysik, Festkörperphysik und Kern- und Teilchenphysik berücksichtigt werden sollten.
Wir empfehlen, dies frühzeitig mit der Praktikumsleitung zu besprechen. Anfragen bitte per E-Mail an fp@physik.uni-freiburg.de senden.