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Physiklabor für Fortgeschrittene - Häufig gestellte Fragen


Diese Seite sollte vielleciht eher "Anerkennung von Prüfungsleistungen" heißen als "Frequently asked questions".

Muss die gleiche Information auf englisch für das FP-II / Master Lb zur Verfügung gestellt werden?

 

Anerkennung von an auswärtigen Instituten erbrachten Praktikumsleistungen

An auswärtigen Einrichtungen (auch im Ausland) erbrachte Praktikumsleistungen können in Freiburg als FP-I/II äquivalente Studienleistungen anerkannt werden, sofern die unten aufgelisteten Kriterien erfüllt sind.

Dabei ist es auch möglich, dass Teile (also einzelne Versuche) anerkannt werden und somit diese Teile in Freiburg erlassen werden.

Zur Anerkennung ist es erforderlich, dass:

  • Die erbrachten Praktikumsleistungen vom Umfang her (Zeitdauer der Durchführung, Auswertung, etc.) den Freiburger Versuchen entsprechen;
  • Unterlagen zur Versuchsdurchführung (Versuchsbeschreibung, Aufgabenstellungen) vorliegen;
  • Ein ausgearbeitetes und von einem betreuenden Professor/Assistenten bewertetes Protokoll vorliegt;
  • Eine Bescheinigung über die Durchführung und die Bewertung der Praktikumsleistungen vorliegt. Aus dieser Bescheinigung muss auch die Dauer (SWS) der Versuche hervorgehen.

Sollen mehrere Versuche anerkannt werden, so ist darauf zu achten, dass die drei in Freiburg angebotenen Schwerpunkte (Atomphysik, Festkörperphysik und Kern- und Teilchenphysik) adäquat abgedeckt werden.

 Über die Anerkennung entscheidet der Praktikumsleiter, Prof. Dr. K. Jakobs, nach Vorlage der Unterlagen.

 

Besonderheiten FP-II

Leistungen, die innerhalb einer Forschungsgruppe (Mitarbeit in einer Gruppe, Forschungspraktikum) durchgeführt werden, können – auch wenn sie sich über einen längeren Zeitraum erstreckennur als ein Versuch (entsprechend dem jeweiligen Themenbereich) anerkannt werden. Es ist üblich, eine entsprechende Leistung als äquivalent zum 14-tägigen Freiburger FP-II-Versuch anzuerkennen.

Der Seminarvortrag kann grundsätzlich nicht erlassen werden, auch wenn ein solcher Vortrag bereits an dem auswärtigen Institut gehalten wurde. Der Seminarvortrag kann bzw. soll dann in Freiburg über die im Ausland erbrachte Leistung (Versuch, Forschungspraktikum) gehalten werden.

 

Durchführung des FP in Freiburg bei Beurlaubung (ERASMUS)

Student/inn/en müssen bei Durchführung des FP in Freiburg in allen Semestern, über die sich das FP erstreckt, in Freiburg eingeschrieben sein. Bei Durchführung des FPs in der vorlesungsfreien Zeit im Frühjahr (Herbst) betrifft dies das Wintersemester/Sommersemester (Sommersemester/Wintersemester) vor/nach der vorlesungsfreien Zeit. Dies führt in der Regel zu Problemen für Student/inn/en, die nach einem Auslandsaufenthalt, z.B. im Rahmen des ERASMUS-Programms, das FP in Freiburg absolvieren möchten.

 

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