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Physiklabor für Anfänger*innen, Teil 2 (AP-2 und KAP-2)

 

Allgemeine Informationen

Im Anfängerpraktikum führen die Studierenden selbständig Experimente aus verschiedenen Teilgebieten der Physik durch. Dabei arbeiten typischerweise zwei oder drei Studierende gemeinsam an einem Versuchsaufbau. Zu jedem Versuch gibt es mehrere identische Aufbauten, die von einem*r Assistenten*in betreut werden.

Das AP-2 besteht aus 15 Einzelterminen, das KAP-2 besteht aus 10 Einzelterminen. Die Anwesenheit an allen Terminen ist verpflichtend. Außerhalb der Präsenzzeiten ist zu jedem Versuch eine Vorbereitung der physikalischen Grundlagen, eine Auswertung der Messdaten und die Erstellung eines schriftlichen Protokolls erforderlich.

 

Ort: Praktikumsgebäude, Hermann-Herder-Str. 6, 79104 Freiburg (Google Maps)

Zeit:  Montag bis Freitag, 9:00 - 12:00 Uhr oder 13:30 - 16:30 Uhr, je nach Gruppeneinteilung

Kursleitung: Dr. Thomas Pfohl, Dr. Lukas Bruder, Dr. Christof Bartels

Email:  ap@physik.uni-freiburg.de

 

Anmeldung

Ein erfolgreich absolviertes (K)AP-1 ist Voraussetzung für die Teilnahme am (K)AP-2.

Die Anmeldung für das (K)AP-2 ist voraussichtlich ab November 2024 möglich. 

Eine zusätzliche Anmeldung in HISinOne ist nicht nötig.

Alle angemeldeten Teilnehmer*innen werden rechtzeitig vor Beginn des Praktikums von uns kontaktiert werden.

 

Termine (vorläufig)

Das AP-2 / KAP-2 wird voraussichtlich im Zeitraum 24.2.2025 - 4.4.2025 angeboten.

 

Materialien

Materialien zu dieser Veranstaltungen werden über die Zentrale Lernplattform der Universität Freiburg ILIAS zur Verfügung gestellt.

 

Redlichkeit in der Wissenschaft

Ordnung der Universität Freiburg zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft:

 

Informationen auf den Seiten der Physik:

 

Alle Studierenden sind zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Das beinhaltet das Arbeiten nach den anerkannten Regeln der jeweiligen Wissenschaft (lege artis), die vollständige Dokumentation von Forschungsergebnissen und ehrliches Verhalten im Hinblick auf die Beiträge von anderen.

Als wissenschaftliches Fehlverhalten gelten Falschangaben wie beispielsweise das Erfinden von Daten oder das Verfälschen von Daten, auch durch Zurückweisen unerwünschter Ergebnisse, aber auch die Verletzung geistigen Eigentums beispielsweise durch unbefugte Verwertung von fremden Gedanken oder Daten („Abschreiben“, Plagiat).

Das Arbeiten im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis stellt ein wichtiges Lernziel im Physiklabor dar, und Verstöße können entsprechend geahndet werden.

 

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