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Veröffentlichungspflicht

Die Veröffentlichungspflicht (Promotionsordnung §12) ist vom Doktoranden bzw. der Doktorandin zu erfüllen durch

  • Abgabe von 6 Exemplaren* an die Fakultät für Mathematik und Physik
     

oder

  • Abgabe von 2 Exemplaren* und die Ablieferung einer elektronischen Version (Upload auf FreiDok), zusätzlich zu den beiden bei der Anmeldung zur mündlichen Prüfung abgegebenen Exemplaren)


 *Die gedruckten Exemplare sind beim Prüfungsamt des Physikalischen Instituts abzugeben.

 

Autoren, die ihre Dissertation auf FreiDok veröffentlichen möchten, melden sich zuerst mit ihrem Uni-Login auf FreiDok an. Im nächsten Schritt wird die Dokumentbeschreibung eingegeben und dann die Datei auf FreiDok plus hochgeladen. Während des Hochladens erfolgt der elektronische Vertragsabschluss.

Wer nicht mehr zu Uni Freiburg gehört und kein Uni-Login hat, fordert bei freidok@ub.uni-freiburg.de eine TAN an. Mit dieser TAN als Einstieg kann die Datei ebenfalls hochgeladen und ein Vertrag mit uns abgeschlossen werden.

Wenn Sie diesem Link folgen, sehen Sie entsprechende Seite auf FreiDok: https://www.freidok.uni-freiburg.de/site/submissionLogin

 

Das Prüfungsamt erhält nach Eingang der elektronischen Version bzw. der gedruckten Exemplare eine schriftliche Benachrichtigung von der UB. Erst danach darf die Promotionsurkunde ausgehändigt werden.

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