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FP-I: Physiklabor für Fortgeschrittene, Teil 1

Allgemeine Informationen

Das FP-I richtet sich an Studierende im Studiengang "Physik BSc".

Das FP-I wird einmal jährlich in den Semesterferien nach dem Sommersemester angeboten.

Ort: Physikalisches Institut, Gustav-Mie-Haus (Gebäude 21b auf dem Plan des Institutsviertels)

Praktikumsleitung: Prof. Dr. Karl Jakobs, Dr. Christian Weiser, Dr. Ulrich Warring, Dr. Christof Bartels

Sprechzeiten: nach Vereinbarung

Emails bitte anfp@physik.uni-freiburg.de

 

Termine

Die Termine für das FP-I sind üblicherweise so festgelegt:

  • Anmeldezeitraum: Anfang Mai - Anfang Juni
  • Vorbesprechung: Mitte/Ende Juli (in der letzten Woche der Vorlesungszeit im Sommersemester)
  • Sicherheitsbelehrungen: online
  • Einführung in Root: online
  • Durchführung der Versuche: Ende August - Mitte Oktober. Der erste Versuchstag ist acht Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit. Abhängig von der Anzahl der Anmeldungen kann dies auch nur sieben Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit sein.

 

Die genauen Termine finden Sie auf der aktuellen ILIAS-Seite.

 

Anmeldung

Anmeldung, Kursinformationen und Organisation über ILIAS.

Anmeldezeitraum: 22. Mai bis 16. Juni 2023.

Sonderfälle (z.B. Erasmus/Beurlaubung) melden sich bitte bei der Praktikumsleitung fp@physik.uni-freiburg.de.

 

Versuche im FP-I

Im FP-I werden 7 Versuche durchgeführt, die jeweils über zwei Tage bearbeitet werden.

Derzeit werden folgende Versuche aus den Bereichen Teilchen/Kerne, Festkörper, Atome/Moleküle und Optik angeboten:

  • Kernspinresonanz
  • Kurze Halbwertszeiten
  • Lange Halbwertszeiten
  • Szintillationszähler
  • Betaspektrometer
  • Rastertunnelmikroskop
  • Supraleiter
  • Halbleiter
  • Lasergyroskop
  • Faraday- und Pockels-Effekt
  • Michelson-Interferometer
  • Lichtgeschwindigkeit
  • Kugelresonator
  • Laser-induzierte Fluoreszenz

 

Redlichkeit in der Wissenschaft

Ordnung der Universität Freiburg zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft:

 

Informationen auf den Seiten der Physik:

 

Alle Studierenden sind zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Das beinhaltet das Arbeiten nach den anerkannten Regeln der jeweiligen Wissenschaft (lege artis), die vollständige Dokumentation von Forschungsergebnissen und ehrliches Verhalten im Hinblick auf die Beiträge von anderen.

Als wissenschaftliches Fehlverhalten gelten Falschangaben wie beispielsweise das Erfinden von Daten oder das Verfälschen von Daten, auch durch Zurückweisen unerwünschter Ergebnisse, aber auch die Verletzung geistigen Eigentums beispielsweise durch unbefugte Verwertung von fremden Gedanken oder Daten („Abschreiben“, Plagiat).

Das Arbeiten im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis stellt ein wichtiges Lernziel im Physiklabor dar, und Verstöße können entsprechend geahndet werden.

 

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