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Physiklabor für Naturwissenschaftler*innen, Semesterpraktikum im Wintersemester

 

Zulassungsvereinbarungen

Das Semesterpraktikum im Wintersemester richtet sich an Studierende der Molekularen Medizin (Montag) und der Geowissenschaften (Dienstag). 

Studierende aus anderen Fachbereichen können, soweit Plätze verfügbar sind, nach Absprache zugelassen werden. Bitte kontaktieren Sie dafür die Kursleitung:  apnat@physik.uni-freiburg.de

 

Allgemeine Informationen

Ort: Praktikumsgebäude, Hermann-Herder-Str. 6, 79104 Freiburg (Google Maps)

Zeit: Montag, Dienstag, 14:00 - 17:00 Uhr

Kursleitung: Dr. Sebastian Lindemann, Dr. Ulrich Parzefall, Dr. Christof Bartels

Technische Betreuung: Sebastian Bertermann

 

Email:  apnat@physik.uni-freiburg.de

  

Anmeldung

Studierende der Molekularen Medizin sind durch ihre Immatrikulation automatisch für das Physiklabor angemeldet.

Studierende der Geowissenschaften können sich bis 30.09.2025 anmelden: 

 

Alle angemeldeten Studenten/innen werden rechtzeitig vor Beginn des Praktikums von uns kontaktiert werden.

Die Studierenden der Geowissenschaften müssen zusätzlich fristgerecht im Campus Management System zur Studien-/Prüfungsleistung angemeldet sein. Bei eventuellen Fragen dazu wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt UNR.

 

Termine

Die Vorlesungszeit im Wntersemester 2025/26 geht von Mo 13.10.2024 bis Sa 7.2.2026 (www.studium.uni-freiburg.de/de/fristen-und-veranstaltungen/semester-und-vorlesungszeiten).

Termine (voraussichtlich):

  • Vorbesprechung, Sicherheitsunterweisung, Einführungsvorlesung:
    Mo 13.10.2025 14:00-17:00 Uhr
    Di 14.10.2025 14:00-17:00 Uhr
  • Versuchstage: 
    Mo 20.10.2025 bis 2.2.2026 
    Di 21.10.2025 bis 3.2.2026
  • Nachholtermine:
    nach Vereinbarung
     

 

Materialien

Materialien zu dieser Veranstaltung werden über ILIAS zur Verfügung gestellt.

 

Redlichkeit in der Wissenschaft

Ordnung der Universität Freiburg zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft:

 

Informationen auf den Seiten der Physik:

 

Alle Studierenden sind zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Das beinhaltet das Arbeiten nach den anerkannten Regeln der jeweiligen Wissenschaft (lege artis), die vollständige Dokumentation von Forschungsergebnissen und ehrliches Verhalten im Hinblick auf die Beiträge von anderen.

Als wissenschaftliches Fehlverhalten gelten Falschangaben wie beispielsweise das Erfinden von Daten oder das Verfälschen von Daten, auch durch Zurückweisen unerwünschter Ergebnisse, aber auch die Verletzung geistigen Eigentums beispielsweise durch unbefugte Verwertung von fremden Gedanken oder Daten („Abschreiben“, Plagiat).

Das Arbeiten im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis stellt ein wichtiges Lernziel im Physiklabor dar, und Verstöße können entsprechend geahndet werden.

 

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