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Promotionsverfahren (neue PromO)

Hinweise zum Promotionsverfahren gemäß neuer Promotionsordnung (PromO) vom 06.06.2016

 

Prüfungsamt

Frau B. Seger,
Physik Westbau, 1. Stock (links)
Raum 01020
Tel 0761 203 5789
birgit.seger@physik.uni-freiburg.de
 


Promotionsordnung

Seit dem 01.06.2016 ist eine neue Promotionsordnung in Kraft:

 
 

Die einzelnen Schritte der Promotion (Ablaufplan):

Hinweis: Abgesehen von Promotionsprogrammen im Rahmen von Graduiertenkollegs oder ähnlichem müssen an einer Promotion Interessierte zunächst eine(n) Professor/in oder eine(n) Privatdozent/in finden, der/die bereit ist, die Doktorarbeit zu betreuen. Das weitere Vorgehen kann dann mit dem/der Betreuer/in besprochen werden.


0. Registrierung / Immatrikulation

Alle Promovierenden der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg haben laut der Rahmenpromotionsordnung (RPO) die Pflicht, sich zu immatrikulieren bzw. zu registrieren. Sofern Sie immatrikuliert sind, ist eine Registrierung nicht erforderlich.

Die Unterschiede zwischen Immatrikulation und Registrierung können sie aus dem angehängten Flyer (english version) entnehmen.

Weitere Informationen zur Immatrikulation und Registrierung finden Sie auf der Seite des Freiburg Research Services.

 

Ab Januar 2024 stellen Sie den Antrag auf Annahme als Doktorand/in online über HISinOne:
https://wiki.uni-freiburg.de/campusmanagement/doku.php?id=hisinone:promotionsinteresse:annahmeantrag_kopie

Der Antrag auf Annahme als Doktorand wird im letzten Schritt aus den eingegebenen Angaben generiert.

Nach dem Ausfüllen ist der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ausgedruckt dem Prüfungsamt Physik vorzulegen. Bei nach der Promotionsordnung vollständig vorliegenden Antragsunterlagen wird grundsätzlich in der darauffolgenden Promotionsausschusssitzung über die Annahme entschieden. Sie erhalten nach der Entscheidung einen Bescheid über die Annahme bzw. über die Ablehnung Ihres Antrages.
 

Vorlagefristen für den Antrag auf Annahme:

  • bei inländischen Hochschulabschlüssen: zwei Wochen vor der Sitzung des Promotionsausschusses,
  • bei ausländischen Hochschulabschlüssen: drei Wochen vor der Sitzung des Promotionsausschusses

 

Eine Bescheinigung über die Annahme/ Ablehnung als Doktorand kann erst nach der Entscheidung des Promotionsausschusses erfolgen.

Rückfragen bitte an B. Seger: birgit.seger@physik.uni-freiburg.de oder Tel. 0761/203-5789;

 

I. Zulassung zur Promotion

Vor Beginn der Promotion sind folgende Dokumente mit allen aufgeführten Anlagen dem Prüfungsamt Physik vorzulegen:

 

II. Eröffnung des Promotionsverfahrens

Mit Abgabe der Dissertation beantragt der Doktorand/die Doktorandin die Eröffnung des Promotionsverfahrens.

  • Der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (pdf) und die Dissertation sind spätestens zehn Wochen (§ 9 Abs. 2 und Abs. 4 der PromO vom 06.06.2016) vor dem mündlichen Prüfungstermin beim Prüfungsamt abzugeben.
    Sollten Sie die Abgabefrist nicht einhalten, muss der mündliche Prüfungstermin möglicherweise verschoben werden.
  • Sind Teilergebnisse der Dissertationsschrift bereits publiziert worden, so sind Kopien der entsprechenden Publikationen mit der Dissertationsschrift einzureichen.
  • Bitte schlagen Sie Ihre Prüfer (neben Ihrem Betreuer je ein Experimentalphysiker und ein Theoretiker) mit diesem Formblatt (pdf) vor.
     

Der Promotionsausschuss bestellt gem. § 10 (1) PromO vom 06.06.2016 die Prüfungskommission für die mündliche Prüfung.

Sobald die Prüfer festgelegt wurden, erhalten Sie und die zugeteilten Prüfer eine Mail und können einen Prüfungstermin anberaumen. Bitte teilen Sie dem Prüfungsamt unbedingt den Prüfungstermin mit, damit die Gutachter rechtzeitig über die Deadline zur Vorlage der Gutachten informiert werden können.
 

Für das Erstellen und Einreichen einer kumulativen Dissertation im Fach Physik gelten folgende Richtlinien:

 

III. Veröffentlichungspflicht

Der Doktorand/Die Doktorandin ist verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Bestehen der mündlichen Prüfung die eingereichte und angenommene Dissertation (gegebenenfalls mit den von der Prüfungskommission verlangten beziehungsweise genehmigten Änderungen) zu veröffentlichen.

Vor der Veröffentlichung ist vom Doktorand/von der Doktorandin die Druckerlaubnis des verantwortlichen Betreuers/der verantwortlichen Betreuerin einzuholen: Formblatt Druckerlaubnis (pdf)

Folgende Formen der Veröffentlichung sind zulässig:

  1. elektronische Publikation über das Forschungsinformationssystem der Universitätsbibliothek Freiburg FreiDok plus Abgabe von vier auf Papier ausgedruckten Exemplaren (bei Physik-Promotionen: zwei ausgedruckte Exemplare) zusammen mit einer elektronischen Version
  2. Verlegung durch einen gewerblichen Verleger über den Buchhandel und Nachweis einer Mindestauflage von 150 Exemplaren sowie Ausweis der Veröffentlichung als Dissertation unter Angabe des Dissertationsortes im Impressum (plus Abgabe von vier Exemplaren)
  3. Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen Zeitschrift plus Abgabe von vier Sonderdrucken
  4. Veröffentlichung der einzelnen Arbeiten einer kumulativen Dissertation in wissenschaftlichen Zeitschriften plus Abgabe von sechs auf Papier ausgedruckten Exemplaren der gesamten Dissertation


Auf der Rückseite des Titelblatts der Pflichtexemplare sind die Namen der Gutachter/Gutachterinnen und des Dekans/der Dekanin sowie als Tag der Promotion das Datum der mündlichen Prüfung anzugeben.

 

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