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Informationen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung

Studierende mit einer Behinderung, chronischen Krankheit oder nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung, die die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen erschwert, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.

Informationen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung.pdf — PDF document, 52Kb

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