Prüfungsrücktritt / Krankmeldung
Bei Prüfungsrücktritt oder -versäumnis aufgrund von Krankheit muss dieses dem Prüfungsausschuss unverzüglich und schriftlich angezeigt werden.
Krankheit muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Folgendes Formular ist vom Arzt auszufüllen:
Formular zur Volage beim Arzt für B.Sc.-Studierende
Formular zur Volage beim Arzt für M.Sc.-Studierende
Die Krankmeldung muss spätestens 3 Werktage nach der Prüfung beim Prüfungsamt eingereicht werden. Sind Sie zu krank, um diese bei uns abzugeben, schicken Sie bitte einen Kommilitonen, Freund oder ein Familienmitglied.
Mit der Teilnahme an einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung geben Sie an, dass Sie prüfungsfähig sind. Ein im Anschluss an eine abgelegte Prüfungsleistung nachgereichtes ärztliches Attest kann nicht anerkannt werden.
Informationen zu einem Prüfungsrücktritt finden Sie auch in folgendem Artikel:
- Rechtzeitig darum kümmern - Regeln für Prüfungsrücktritt und Beurlaubungen
(Artikel aus der Universitätszeitung uni'leben, Ausgabe 02/2010)