Zulassung

Zulassung zur Promotion (§ 7 (1) Ziff. 1-10 der Promotionsordnung)

 

Zum Gesuch zur Zulassung zur Promotion sind vom Bewerber folgende Angaben bzw. Unterlagen einzureichen:

 

außerdem:

  1. eine kurze Darstellung des Lebenslaufes und des Studienganges
     
  2. sämtliche Studienbücher für die Dauer des Promotionsverfahrens
     
  3. beglaubigte Kopien von Zeugnissen über Studienabschlüsse gemäß § 4, gegebenenfalls der Bescheid des Promotionsausschusses über den erfolgreichen Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahrens gemäß § 4 Absatz 4
     
  4. bereits angefertigte Diplomarbeiten, wissenschaftliche Arbeiten im Lehramtsstudiengang, Master- oder Magisterarbeiten sowie gegebenenfalls bereits veröffentlichte wissenschaftliche Arbeiten für die Dauer des Promotionsverfahrens
     
  5. die druckreife oder gedruckte Dissertation in zwei Exemplaren, die DIN A4-Format haben müssen (siehe §12 (2))
     
  6. eine Erklärung folgenden Inhalts:

    "Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit ohne unzulässige Hilfe Dritter und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Die aus anderen Quellen direkt oder indirekt übernommenen Daten und Konzepte sind unter Angabe der Quelle gekennzeichnet. Insbesondere habe ich hierfür nicht die entgeltliche Hilfe von Vermittlungs- beziehungsweise Beratungsdiensten (Promotionsberater/-beraterinnen oder anderer Personen) in Anspruch genommen. Die Arbeit wurde bisher weder im In- noch im Ausland in gleicher oder ähnlicher Form einer Prüfungsbehörde vorgelegt."
     
  7. gegebenenfalls die Angabe von Name, Status und Anschrift des Betreuers bzw. der Betreuer der Dissertation
     
  8. eine Erklärung (siehe 6.) darüber, ob der Bewerber sich bereits an einer in- oder ausländischen Hochschule um die Promotion beworben hat oder gleichzeitig bewirbt. Dabei vorgelegte Promotionsgesuche sind unter Angabe von Ort, Fakultät, Zeitpunkt und Thema der eingereichten Dissertation mitzuteilen
     
  9. eine Erklärung (siehe 6.) folgenden Inhalts:

    "Die Bestimmungen der Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Fakultät für Mathematik und Physik sind mir bekannt; insbesondere weiß ich, dass ich vor der Aushändigung der Doktorurkunde zur Führung des Doktorgrades nicht berechtigt bin."
     
  10. ein Führungszeugnis neueren Datums nach dem Bundeszentralregistergesetz. Das Führungszeugnis ist bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung , bei der man einen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, zu beantragen. In Freiburg ist das Bürgeramt zuständig. Das Führungszeugnis ist drei Monate lang gültig.
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