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Physiklabor für Naturwissenschaftler*innen, Ferienpraktikum nach dem Sommersemester

Pendel

 

Zulassungsvereinbarungen

Das Ferienpraktikum nach dem Sommersemester richtet sich primär an Studierende der Chemie.

Studierende aus anderen Fachbereichen können, soweit Plätze verfügbar sind, nach Absprache zugelassen werden. Bitte kontaktieren Sie dafür die Kursleitung.
 

Allgemeine Informationen

Im Physikpraktikum führen die Studierenden selbständig Experimente aus verschiedenen Teilgebieten der Physik durch. Dabei arbeiten typischerweise zwei oder drei Studierende gemeinsam an einem Versuchsaufbau. Zu jedem Versuch gibt es fünf identische Aufbauten, die von einem*r Assistenten*in betreut werden.

Die Anwesenheit an allen Versuchstagen ist verpflichtend. Außerhalb der Präsenzzeiten ist zu jedem Versuch eine Vorbereitung der physikalischen Grundlagen, eine Auswertung der Messdaten und die Erstellung eines schriftlichen Protokolls erforderlich.

 Ort: Praktikumsgebäude, Hermann-Herder-Str. 6, 79104 Freiburg (Google Maps)

 Zeit:  Montag-Freitag, 9:00 - 12:30 Uhr oder 13:30 - 17:00 Uhr, je nach Gruppeneinteilung

Kursleitung: Dr. Lukas Bruder, Dr. Thomas Pfohl, Dr. Christof Bartels

Email:  ap@physik.uni-freiburg.de

 

Anmeldung

Die Anmeldung für das Ferienpraktikum ist abgeschlossen.  

Alle angemeldeten Studenten*innen werden rechtzeitig vor Beginn des Praktikums von uns kontaktiert werden.

Alle Teilnehmer*innen müssen zusätzlich im Campus Management System zur Prüfungsleistung angemeldet sein. Bei eventuellen Fragen dazu wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Chemie.

 

Termine

Das Ferienpraktikum 2023 entfällt wegen zu geringer Nachfrage.

   

Materialien

Materialien zu dieser Veranstaltungen werden über die Zentrale Lernplattform der Universität Freiburg ILIAS zur Verfügung gestellt:

 

Redlichkeit in der Wissenschaft

Ordnung der Universität Freiburg zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft:

 

Informationen auf den Seiten der Physik:

 

Alle Studierenden sind zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Das beinhaltet das Arbeiten nach den anerkannten Regeln der jeweiligen Wissenschaft (lege artis), die vollständige Dokumentation von Forschungsergebnissen und ehrliches Verhalten im Hinblick auf die Beiträge von anderen.

Als wissenschaftliches Fehlverhalten gelten Falschangaben wie beispielsweise das Erfinden von Daten oder das Verfälschen von Daten, auch durch Zurückweisen unerwünschter Ergebnisse, aber auch die Verletzung geistigen Eigentums beispielsweise durch unbefugte Verwertung von fremden Gedanken oder Daten („Abschreiben“, Plagiat).

Das Arbeiten im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis stellt ein wichtiges Lernziel im Physiklabor dar, und Verstöße können entsprechend geahndet werden.

 

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